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Gefährliche Sprünge von der Kanalbrücke

Vest. Die Sommerferien stehen vor der Tür und die Temperaturen verlocken dazu, eine Abkühlung im Wasser zu nehmen. Doch statt im Freibad oder in einem Badesee suchen junge Menschen bisweilen einen abenteuerlichen Kick mit einem Sprung von einer Brücke in den Kanal.

Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Insbesondere beim Sprung von einer Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.

Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Diese steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.

Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, die im Wasser gerade im Bereich von Brücken treiben. Hierdurch kann es ebenfalls zu tödlichne Verletzungen kommen.

Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge aufgrund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich wird ein Bußgeld von 25 bis 900 Euro fällig.

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