Vest (eib). Der 62-jährige Marler war „ein Baum von einem Kerl“, es ging im blendend – bis zu den Magenschmerzen, die im August 2006 überraschend auftraten. Eine Magenspiegelung brachte ein überraschendes Ergebnis: Krebs. Nach einer Operation in einem Recklinghäuser Krankenhaus starb der Marler Anfang 2007. Jetzt klagt die Witwe wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung: 15.000 Euro Schmerzensgeld und 17.400 Euro bisheriger Rentenausfall.
Die Operation Anfang Dezember 2006 schien ein durchschlagender Erfolg zu sein: Der Krebs sei überwunden, teilte man ihm mit, er könne bald entlassen werden und werde wieder völlig gesund. Weihnachten könne er möglicherweise schon wieder zu Hause feiern.
Doch es kam anders. Plötzlich stellten sich starke Schmerzen ein, Schmerzmittel wirkten nicht und noch am selben Tag gab es eine erneute Magenspiegelung. Dabei war auch die Ehefrau anwesend – und wurde von dem Gespräch der Mediziner irritiert. Es sei davon die Rede gewesen, das „morgen mal richtig sauber gemacht werden“ müsste – was die Frau darauf bezog, dass das Gerät oder der Raum nicht richtig sauer sei. „Sie hatte den Eindruck, dass hier nicht hygienisch gearbeitet worden war“ schreibt Stefan Hermann, Fachanwalt für Arzthaftungsrecht, in seiner Klageschrift an das Landgericht Bochum.
Am nächsten Tag wurde ihr Mann erneut operiert, man ginge davon aus, dass ein Magenverschluss vorliege. Der Marler bekam eine Magenpumpe, mit der der Bauchraum ständig gespült wurde. Ein Arzt teilte ihr mit, man müsse abwarten, wie sich „das Ganze“ entwickelte. Erst einmal sei er ins Koma versetzt worden. Mitte Januar verstarb der Mann.
Der Mann sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, schreibt Patientenanwalt Hermann, der die Witwe vertritt. Beide Behandlungen hätten „in der durchgeführten Art nicht der Methode der Wahl“ entsprochen und seien „nicht nach dem fachärztlichen Standard“ durchgeführt worden. Und: „Der Hygienestandard wurde nicht eingehalten.“
Eine Güteverhandlung hält der Anwalt „wie regelmäßig in derartigen Angelegenheiten“ für aussichtslos. Als erstes soll nun ein Sachverständigengutachten Licht in die Vorfälle bringen.

