Steigende Unfallzahlen und riskantes Fahrverhalten sind alarmierend
Bild: Drei Jugendliche auf einem E-Scooter: Macht Spaß, ist aber höchst gefährlich und verboten.
Vest. E-Scooter erfreuen sich seit einigen Jahren einer immer größeren Beliebtheit – klein, wendig, mobil und das ohne Kraftaufwand. Diese Entwicklung hat aber auch eine zweite Seite – seit einigen Jahren steigt die Zahl der Unfälle, in die E-Scooter-Fahrende verwickelt sind. Beschwerden aus der Bevölkerung über deren Fahrverhalten nehmen zu.
So kam es in diesem Jahr in Gladbeck zu einem Zusammenstoß zwischen einem E-Scooter und einem achtjährigen Kind als Fußgänger. Auf dem E-Scooter waren zwei jugendliche Frauen unterwegs. Alle Beteiligten stürzten, die Jugendlichen auf dem E-Scooter flüchteten. Das Kind wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Zuletzt verletzten sich zwei Jugendliche, die zu zweit auf einem E-Scooter in Datteln unterwegs waren. Der Unfall ereignete sich am 22. Juni auf der Hohe Straße. Nach ersten Erkenntnissen verlor die Fahrerin die Kontrolle über den E-Scooter. Beide Jugendlichen wurden verletzt, eine davon schwer.
Diese Ereignisse stehen beispielhaft für Unfälle in Verbindung mit E-Scootern. Aktuell nehmen die Unfallzahlen mit E-Scooter-Fahrenden im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop zu. Im Jahr 2025 ereigneten sich 184 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern. In 155 Fällen wurden dabei Menschen verletzt, davon 144, die selber mit dem E-Scooter unterwegs waren. In 19 Fällen verletzten sich E-Scooter-Fahrende sogar schwer. Weiter ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da bei Alleinunfällen mutmaßlich die Polizei nicht gerufen wird. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2025 (82 Unfälle) kann im weiteren Verlauf des Jahres 2026 mit einer weiteren Steigerung der Unfallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen gerechnet werden.
Fahrfehler werden nicht verziehen
„E-Scooter sind im Vergleich zum Pedelec ein noch recht neues Phänomen, die Entwicklung der Unfallzahlen verfolge ich mit Sorge. Nicht immer, aber oft mündet hier jugendlicher Leichtsinn in schweren Unfällen. In vielen Fällen sind das Unfälle, die leicht zu vermeiden gewesen wären“, so Recklinghausens Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Kleine Räder, tiefer Schwerpunkt, lange Lenkstange und zügige Geschwindigkeit – im Gegensatz zu Fahrrädern sind E-Scooter deutlich instabiler, Fahrfehler verzeiht das Kraftfahrzeug deutlich seltener. Das führt zu Stürzen und schweren Verletzungen, auch weil keine Schutzausrüstung, wie z.B. ein Helm, gesetzlich vorgeschrieben ist. Von der Polizei ist sie natürlich trotzdem empfohlen.
Zu den gängigen und immer wieder festgestellten Verstößen in Verbindung mit E-Scootern zählen das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, die Nutzung des Smartphones, Befahren von Gehwegen (auch als „Geisterfahrer“), rücksichtsloses Fahrverhalten, Fahrten unter Alkoholeinfluss (hier gelten die Promillegrenzen wie bei Autofahrenden), das Fahren ohne Versicherungsschutz oder Manipulationen, um die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) überschreiten zu können.
Eltern haften für ihre Kinder
Die E-Scooter – auch Elektrokleinstfahrzeuge genannt – sind Kraftfahrzeuge und daher versicherungspflichtig. Das entsprechende Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren und nur von einer Person gefahren werden. Bei Unfällen und deren Folgen können Eltern für die Haftung herangezogen werden. Um im Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen, muss ein E-Scooter mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h fahren können. Vorgeschrieben sind außerdem eine ABE-Nummer, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht und eine Klingel.
Die sogenannten „Kinder-E-Scooter“ (maximal 6 km/h schnell) gelten rechtlich als Spielzeug und dürfen außerhalb von privaten Grundstücken nur auf Gehwegen genutzt werden.

