Maskenpflicht bleibt
Marl. Städtische Gebäude in Marl sind ab Montag (16. Mai) wieder für Besucher geöffnet. Es entfällt die 3G-Regel für Externe.
Auch das Betretungsverbot für den ZBH (ohne Wertstoffhof) sowie für die Feuer-und Rettungswache ist dann aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind dennoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Außerdem gilt weiterhin die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene-und Anstandsregeln zu beachten. Bürger werden gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken. Gleichzeitig appelliert die Stadtverwaltung an alle noch Ungeimpften: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und nutzen Sie die vielfältigen Impfangebote.

