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Schmarotzer kassieren für illegale Dachgeschosswohnungen

Stadt Marl geht in Hüls gegen Missbrauch von Sozialleistungen vor

Marl. Die Stadt Marl hat in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der Bauordnung und dem Ordnungsamt im Rahmen der „Soko Wohnen“ mehrere Gebäude an der Otto-Hue-Straße in Hüls kontrolliert. Im Fokus der Überprüfungen stand der Verdacht auf missbräuchliche Wohnraumnutzung und das Erschleichen von Wohngeld.

Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass Dachgeschosse in allen vier inspizierten Gebäuden illegal zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Flächen sind weder als Wohnraum genehmigt noch erfüllen sie die baulichen Anforderungen. Die Stadt Marl hat daher die Nutzung dieser Dachgeschosse als Wohnraum umgehend untersagt

Unrechtmäßige Mietverträge und Wohngeldbezug

Besonders besorgniserregend sind die Feststellungen des Jobcenters bezüglich Mietverträgen für diese nicht genehmigten Wohnungen. Mietzahlungen aus Mitteln der Sozialhilfe sollen ab November eingestellt werden, Rückforderungen für bereits geleistete Zahlungen werden geprüft. Auffällig ist zudem, dass die in den Mietverträgen angegebenen Wohnflächen erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Dies betrifft auch Fälle, in denen Empfänger von Sozialleistungen betroffen sind, was den Verdacht auf gezielten Betrug beim Wohngeldbezug verstärkt.

Unzulässige Nutzung und baurechtliche Verstöße

Neben dem Missbrauch von Sozialleistungen wurden auch baurechtliche Verstöße festgestellt, wie die zweckwidrige Nutzung von Garagen als Abstellräume. Die Bauordnung wertet derzeit die Baupläne aus, um weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Konsequentes Vorgehen gegen Betrug

Bürgermeister Thomas Terhorst betont: „Den Missbrauch von Sozialleistungen werden wir in Marl nicht dulden!“ Die Stadt werde die Ergebnisse der Kontrollen sorgfältig auswerten und notwendige Maßnahmen ergreifen, um sowohl die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner als auch den korrekten Umgang mit öffentlichen Geldern sicherzustellen. Verdachtsfälle von Sozialmissbrauch können jederzeit den zuständigen Behörden gemeldet werden.

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