Vest. Aufgrund eines Softwarefehlers ist auf den Kontoauszügen einiger Abonnenten der Vestischen die Vorankündigung enthalten, dass im Januar 2015 der doppelte Betrag fällig wird. Dieser Hinweis ist eindeutig falsch. Die Kunden müssen sich weder Sorgen machen noch in irgendeiner Weise tätig werden. Die Vestische werde auch im nächsten Monat die korrekten Abo-Beträge abbuchen, versicherte ein Firmensprecher.

