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2014: Das ändert sich im Gesundheitswesen

Vest. Der Jahreswechsel bringt wieder zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen. So wird am 1. Januar 2014 die bisherige Krankenversicherungskarte endgültig von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Fast traditionell werden auch die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze oder die Einkommensgrenze für die Familienversicherung angepasst. Was sich sonst noch ändert…¦Vest. Der Jahreswechsel bringt wieder zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen. So wird am 1. Januar 2014 die bisherige Krankenversicherungskarte endgültig von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelöst, teilt die Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen mit. Fast traditionell werden auch die Beitragsbemessungs- grenze, die Versicherungspflichtgrenze oder die Einkommensgrenze für die Familienversicherung angepasst.

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2014 um 1.350 Euro auf 48.600 Euro im Jahr. Für den Anteil des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Beiträge entrichtet werden.

Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2014 ebenfalls um 1.350 Euro auf 53.550 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, sind von der Versicherungspflicht befreit. Natürlich können sie sich weiterhin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Einkommensgrenze für die Familienversicherung
Die Einkommensgrenze für kostenfrei mitversicherte Familienangehörige steigt um zehn Euro auf 395 Euro monatlich. Aus geringfügigen Beschäftigungen können weiterhin Einkünfte bis 450 Euro bezogen werden.

Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Sofern eine chronische Erkrankung vorliegt, verringert sich dieser Betrag auf ein Prozent. Bei der tatsächlichen Berechnung der Belastungsgrenze werden vom jährlichen Bruttoeinkommen Freibeträge abgezogen. Der Freibetrag steigt 2014 für den ersten Familienangehörigen um 126 Euro auf 4.977 Euro und für jeden weiteren Familienangehörigen um 84 Euro auf 3.318 Euro. Der Kinderfreibetrag bleibt unverändert bei 7.008 Euro.

Höchstgrenze für das Krankengeld

Die Höchstgrenze des kalendertäglich gezahlten Krankengeldes richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Dadurch wird das Krankengeld bei Einkommen, die oberhalb dieser Grenze liegen, nicht weiter erhöht. Das Höchstkrankengeld steigt im Jahr 2014 um 2,62 Euro auf 94,50 Euro pro Kalendertag.

Neben weiteren Änderungen im Arzneimittelbereich (Herstellerrabatt, Preismoratorium) sind auch Änderungen im Pflegebereich zu erwarten. Dazu zählen die Pflegetransparenzvereinbarung, die Nachbesserungen im Benotungssystem in der stationären Pflege beinhaltet, sowie die Dynamisierung von Pflegeleistungen und die Verbesserung der Versorgungsinformationen von Pflegeheimen. Darüber hinaus startet 2014 das Endoprothesenregister, welches die Verbesserung der Versorgung mit künstlichen Knie- und Hüftgelenken und die Vermeidung von unnötigen Wechseloperationen zum Ziel hat.

Sofern der Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt wird, soll der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Die aktuell allein vom Versicherten zu zahlenden zusätzlichen 0,9 Beitragssatzpunkte finden sich dann in einem Zusatzbeitrag wieder, der als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben wird. Wie hoch er ausfällt, hängt auch davon ab, wie die jeweilige gesetzliche Krankenkasse finanziell dasteht. Damit werden Zusatzbeiträge mit fixen Eurobeträgen abgeschafft. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent bleiben.

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