Vest. Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt im Kreis Recklinghausen ab sofort auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Einkaufspassagen. Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-, KN95/N95-und OP-Masken. Im Gegensatz zu Alltagsmasken gelten für sie klar definierte Filtereigenschaften.
Die aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona verlinkt. Dort finden Bürger außerdem eine Übersicht aller geltenden Regeln.

