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Nutzungspflicht von Radwegen ist vom Tisch

Recklinghausen. Autofahrer aufgepasst – ab jetzt haben Radfahrer die Wahl, den Radweg oder die Straße zu benutzen. Denn der Rückbau der blauen Verkehrsschilder für Fahrradfahrer in Recklinghausen ist seit Ende 2012 abgeschlossen. Nur, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht, dürfen Fahrradfahrer per Schild zur Benutzung eines Radweges verpflichtet werden.

Die Benutzungspflicht der Radwege bleibt bestehen, wenn an den Straßen die Verkehrssicherheit für Radfahrer eingeschränkt ist, zum Beispiel durch eine geringe Fahrbahnbreite, eine hohe Verkehrsbelastung oder ein Gefälle. „Dort, wo die Schilder hängen bleiben, muss weiterhin auf dem Radweg gefahren werden – zur eigenen Sicherheit“, sagt Dieter Somnitz, Radverkehrskoordinator der Stadt Recklinghausen.

Grundlage zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig von 2010. Darin hat es in einem bundesweit gültigen Grundsatzurteil klargestellt, dass Fahrverkehr generell auf die Fahrbahn gehört.

Weiterhin gilt wie bisher: Kinder bis zum achten Geburtstag müssen den Gehweg zum Radfahren benutzen. Acht- bis Zehnjährige können wählen, ob sie auf dem Geh- oder Radweg fahren wollen. Ist letzterer nicht benutzungspflichtig, dürfen auch sie auf der Fahrbahn fahren.

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