Gelsenkirchen/Dorsten. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall auf der A 52 vom vergangenen Sonntag (30.Dezember, wir berichteten) dauern an. Der 70-jährige Mann aus Dorsten, der am Sonntagabend in Gelsenkirchen-Hasse entgegen der Fahrtrichtung aufgefahren war, konnte mittlerweile vernommen werden.
„Aus der Anhörung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die das Auffahren des 70-Jährigen in die falsche Richtung erklären könnten, sagte der ermittelnde Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Essen, Marcus Schütz. Der Gesundheitszustand des 70-Jährigen und des bei dem Unfall schwer verletzten Sohnes des getöteten Ehepaares ist mittlerweile stabil.
 Bei der Begutachtung der Auffahrt Gelsenkirchen-Hassel stellten die Polizeibeamten fest, dass die Beschilderung im Bereich der Auffahrt Richtung Essen nicht den so genannten Richtlinien zur bundesweiten Wegbeschilderung auf Autobahnen entsprach. Zum einen fehlte das Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ (rotes Schild mit weißem Querbalken). Zum anderen war das Verkehrszeichen 222 (weißer Pfeil auf blauem Grund, „rechts vorbeifahren“) nicht korrekt angebracht. „inwieweit diese Umstände mitursächlich für das Unfallgeschehen sind, wird derzeit geprüft“, erläuterte Schütz das weitere Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. „Warum die Beschilderung nicht korrekt war, müssen jetzt die weiteren Ermittlungen ergeben.“
Fünf Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Münster sind derzeit mit der Aufklärung des Unfallgeschehens betraut.

