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Stadtverwaltung Marl ab Montag im Lockdown

Bürgermeister Werner Arndt: „Gesundheit und Leben haben Vorrang

Marl. Nachdem die Bundesregierung und die Landesregierungen einen harten Lockdown beschlossen haben, hat die Stadtverwaltung die Beschränkungen für Besuche in den Stadthäusern und städtischen Einrichtungen weiter verschärft. Ab dem 21. Dezember (Montag) bis zunächst zum 10. Januar 2021 sind persönliche Vorsprachen nur noch in absoluten Ausnahmefällen, die keinen Aufschub erlauben, möglich.

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung sind bereits viele städtische Einrichtungen wie das Theater, das Skulpturenmuseum, die insel-VHS, die Zentral-und Jugendbibliothek und das HOT Hagenbusch geschlossen. Alle städtischen Gebäude dürfen schon jetzt nur noch nach vorheriger Terminabsprache und mit Mund-Nasen-Schutz sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten werden.

Vom 21. Dezember bis einschließlich 10. Januar fährt die Verwaltung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Präsenz in den Verwaltungsstellen auf ein Minimum herunter. Ab dem 21. Dezember werden in den drei Stadthäusern an der Carl-Duisberg-Straße, an der Liegnitzer Straße und an der Bergstraße (Stadthaus 2 am Marler Stern) nach vorheriger Terminabstimmung nur noch „in absoluten Ausnahmefällen“ Angelegenheiten behandelt, die keinen Aufschub dulden. „Der Schutz von Gesundheit und Leben hat absoluten Vorrang“, sagt Bürgermeister Werner Arndt und appelliert als Verwaltungschef nachdrücklich an alle Bürger, die Einschränkungen zu respektieren und zu beachten. Die Einschränkungen gelten ausdrücklich auch für das Amt für Bürgerdienste mit dem Bürgerbüro, das Job-Center sowie die Zentralbibliothek und die Familienbibliothek Türmchen, die die Ausleihfristen für Bücher und andere Medien bereits bis zum 11. Januar 2021 gebührenfrei angepasst haben.

Alle Ämter telefonisch erreichbar

Alle Ämter sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar. Die Rufnummern und E-Mail-Adressen sind auf der städtischen Homepage im Dienstleistungsverzeichnis („Dienstleistungen“) angegeben. Für einzelne Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns besondere Rufnummern (s. unten).

Vom Lockdown der Stadtverwaltung nicht betroffen sind die Einrichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Allgemeine Soziale Dienst. Auch der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) bietet seine Dienstleistungen einschließlich der Müllabfuhr weiterhin ohne Einschränkungen an, bittet aber darum, die Angebote zur Abfallentsorgung im Wertstoffhof nur in dringenden Fällen zu nutzen.

Für diese Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns folgende Rufnummern:

Amt für Kultur und Weiterbildung: Tel. 99-4235;
Amt für Steuern und Liegenschaften: 99-2252;
Amt für Schule und Sport: Tel. 99-2840, 99-2843;
Jugendamt: Tel. 99-2405;
Psychologische Beratungsstelle: Tel. 96760;
Stadtteilbüro Mitte: Tel. 015222620192;
Stadtteilbüro Brassert: Tel. 015222620189;
Stadtteilbüro Drewer-Nord: Tel. 015222620185;
Stadtteilbüro Drewer-Süd: Tel. 01622128647;
Stadtteilbüro Hüls-Süd: Tel. 01742015841;
Stadtteilbüro Hamm: Tel. 015222620187.

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