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Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Montag

Region. Die Corona-Schutzverordnung wird weiter gelockert. Sie gilt ab Montag. Gute Nachrichten? Oder kommt die Lockerung doch zu früh? Auf jeden Fall dürfen sich die Friseure – und ihre Kunden – freuen, die (unter Auflagen) wieder öffnen dürfen. Und die Spielplätze sollen ab Donnerstag wieder frei gegeben werden

Das Gesundheitsministerium NRW hat am Maifeiertag die Neufassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Danach gelten in Nordrhein-Westfalen ab Montag (4. Mai) einige neue Lockerungen der Bestimmungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus: Wieder zugelassen werden jeweils unter Auflagen der Betrieb von Musik-und Volkshochschulen, Dienstleistungen von Friseuren und Podologen sowie – dies erst ab 7. Mai – die Nutzung von Spielplätzen.

Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick:

Jetzt gilt es einige Vorbereitungen zu treffen. So muss z.B. geprüft werden, ob die Hygiene-und Abstandsregelungen einen gleichzeitigen Start aller VHS-Kursangebote ermöglichen oder ob dies schrittweise erfolgen muss.

An der VHS Dorsten beispielsweise werden ab Montag zunächst die Berufsabschlusskurse starten. Die Teilnehmer werden über Details persönlich informiert. Weitere Kurse werden eine Woche später, also ab Montag (11. Mai) wieder starten.

Spielplätze dürfen ab Donnerstag (7. Mai) wieder genutzt werden. Begleitpersonen haben bei einem Besuch anderthalb Meter Abstand voneinander zu halten, wenn für sie nicht die bekannten Ausnahmen des Kontaktverbots gelten (enge Verwandte, Personen aus dem gleichen Haushalt).

Beim persönlichen Infekionsschutz nicht nachlassen

Welche Hygiene-und Abstands-Auflagen für Friseure und Fußpfleger gelten, kann hier nachgelesen werden: www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200501_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_nrw_ab_04.05.2020.pdf

Versammlungen dürfen stattfinden, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen (z.B. Aufstellungs-und Vorbereitungs-Versammlungen zur NRW-Kommunalwahl, Blutspendetermine). Neu ist: für solche Versammlungen dürfen nun wieder Gasträume der Gastronomie genutzt werden.

Einige Freizeiteinrichtungen dürfen wieder geöffnet werden, darunter Museen, Kunstausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten.

Maskenpflicht und Kontaktverbote gelten uneingeschränkt weiter.

Ob und wann Schulen weiter geöffnet werden, beraten Bund und Länder am kommenden Mittwoch. Die 4. Klassen der Grundschulen dürfen ab dem 7./8. Mai wieder ihre Schule besuchen. Hier sollten Eltern die individuellen Regelungen der Grundschulen beachten.

Auch wenn zu begrüßen ist, dass wir mit kleinen Schritten zurückkehren in eine gewisse Normalität, ist wichtig, dass wir im persönlichen Infektionsschutz nicht nachlassen und dass wir insbesondere die Abstandsegeln und die Masken-Pflicht weiterhin einhalten.

Vollständig nachzulesen ist die Neufassung der Corona-Schutzverordnung hier:

https://http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf

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